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Qualifizierung und Forschung als pDL-Booster

DPhG veröffentlicht Statement zu pharmazeutischen Dienstleistungen

jb/ral | Seit Ende Juni 2022 können Apotheken Patienten pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten und diese mit den Krankenkassen abrechnen. Und immer mehr Apotheken nehmen diese Möglichkeit auch wahr. Der Anfang bei den pharmazeutischen Dienstleistungen ist damit gemacht, schreibt die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) in einem Statement. Nun gelte es jedoch, weiter Fahrt aufzunehmen. Damit die Dienst­leistungen zu einem Erfolgsmodell werden, sind aus Sicht der DPhG zwei Maßnahmen von besonderer Bedeutung: Qualifizierung und Forschung.

Fünf verschiedene pharmazeutische Dienstleistungen können Apotheken derzeit anbieten, prospektiv könnten weitere dazukommen. In den Augen der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft hat insbesondere die „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ das Potenzial, die Wirksamkeit und Sicherheit der Arzneimitteltherapie wesentlich zu verbessern. Wie die Fachgesellschaft in ihrer aktuellen Stellungnahme schreibt, ist bereits in zahlreichen wissenschaftlichen Studien gezeigt worden, dass dies nicht nur theoretische Überlegungen sind, sondern dass in Apotheken im Rahmen von Medikationsanalysen tatsächlich arzneimittel­bezogene Probleme erkannt und gelöst werden. Es gebe also hinreichend Evidenz, dass mit pharmazeutischen Dienstleistungen die Arzneimittel­therapiesicherheit verbessert wird.

Dienstleistungen nicht isoliert betrachten

Aktuelle Zahlen zur Umsetzung in Deutschland verdeutlichten zudem das große Interesse der Apothekerschaft an den pharmazeutischen Dienstleistungen. „Der Anfang ist gemacht; nun gilt es, weiter Fahrt aufzunehmen“, so die DPhG. Allerdings hält es die Fachgesellschaft für wichtig, die pharmazeutischen Dienstleistungen nicht isoliert, sondern als Teil einer pharmazeutischen Gesamtentwicklung zu betrachten. Letztendlich gehe es um nicht weniger als die Stärkung und Weiterentwicklung des Heilberufs des Apothekers. Dafür sei die Implementierung der pharmazeutischen Dienstleistungen ein wich­tiger Meilenstein, der nur erreicht werden könne, wenn die gesamte Pharmazie diesen Weg mitgehe.

Klinische Pharmazie und Pharmakologie stärken

Um die pharmazeutischen Dienstleistungen zu einem Erfolgsmodell zu machen, in dem sie ihr volles Poten­zial entfalten, findet es die DPhG unerlässlich, dass sie kontinuierlich weiterentwickelt werden und man zudem ihre Qualität sichert. Hierzu sind aus Sicht der DPhG zwei Maßnahmen von besonderer Bedeutung: Qualifizierung und Forschung. So müssten neben Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen methodische Grundlagen bereits im Pharmaziestudium vermittelt werden. Die erweiterte Medikationsberatung müsse in Zukunft zu den Kernkompetenzen der Apo­theker gehören. Eine Änderung und damit Modernisierung der Approba­tionsordnung, die die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie stärkt, sei nach mehr als 20 Jahren mehr als überfällig und müsse nun mit maximalem Nachdruck auf den Weg gebracht werden.

Zudem ist es nach Ansicht der DPhG wichtig, die Forschungskompetenz in Apotheken zu stärken, um valide Daten zur Bewertung der pharmazeutischen Dienstleistungen erheben zu können. Schließlich gelinge Qualitätssicherung und -verbesserung am besten durch die Generierung wissenschaftlicher Evidenz. Ein möglicher Ansatz: der Aufbau von Netzwerken forschungsaktiver Apotheken rund um die Pharmazeutischen Institute. Dafür bedürfe es wiederum eines Ausbaus der Klinischen Pharmazie, um diese Netzwerke aufzubauen und zu koordinieren. Auch eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, wie sie das Positionspapier zur neuen Approbationsordnung vorsieht, könne einen Beitrag zu mehr Forschungskompetenz in Apotheken leisten.

Apotheken brauchen freie Ressourcen

So gesehen werden Qualifizierung und Forschung wie ein Booster auf die pharmazeutischen Dienstleistungen wirken – davon ist die DPhG überzeugt. Die Gesellschaft verweist aber auch auf die fehlenden Ressourcen für eine stärker patientenorientierte Ausübung des Apothekerberufs. Hier sieht die DPhG den Gesetzgeber in der Pflicht, indem er die administrativen Hürden im Apothekenalltag abbaut und so Ressourcen freisetzt.

Es seien also nicht nur die Apotheken gefordert für eine nachhaltige Implementierung und Weiterentwicklung der pharmazeutischen Dienstleistungen, so die DPhG: „Damit die pharmazeutischen Dienstleistungen sich zu einem wesentlichen Baustein einer zukunftsorientierten Arzneimittelversorgung entwickeln können, müssen Gesundheitspolitik, Universitäten und Standesvertretung mit den Apotheken an einem Strang ziehen.“ |

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