Gesundheitspolitik

Globuli auf der Streichliste?

Lauterbach kündigt Prüfung der Homöopathie als GKV-Satzungsleistung an

cha | Die Diskussion kocht immer wieder hoch: Sollen gesetzliche Krankenkassen homöopathische Arzneimittel als Satzungsleistung erstatten dürfen? Gesundheitsminister Karl Lauterbach will dies nun prüfen.

Seit etlichen Jahren ist es den gesetzlichen Krankenkassen erlaubt, ihren Versicherten im Rahmen von Satzungsleistungen auch nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel zu ersetzen. Viele Krankenkassen nutzen dies als Marketinginstrument, indem sie pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arznei­mittel nach ärztlicher Verordnung z. B. bis 100 Euro jährlich erstatten.

Als im Jahr 2019 bekannt wurde, dass in Frankreich die nationale Krankenversicherung ab 2021 keine Homöopathika mehr bezahlt, wurde diese Praxis auch in Deutschland infrage gestellt. Der damalige SPD-Fraktionsvize und heutige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach sich für eine Streichung aus, doch der seinerzeit amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lehnte dies ab: Angesichts von etwa 20 Mio. Euro, die die Kassen für Homöopathie zahlten, habe er sich entschlossen, es sei „so okay“.

© Kai Felmy

Nun, da Lauterbach selbst Bundesgesundheitsminister ist, stellt sich die Frage, ob er seine alte Forderung umsetzt. Gegenüber dem „Spiegel“ kündigte er vergangene Woche an, dass er die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen auf den Prüfstand stellen will. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte Lauterbach wörtlich. „Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.“ Bis dahin dürfte noch ein weiter Weg sein. Denn beim grünen Koalitionspartner, der sich eigentlich – zumindest beim Klimaschutz – der Wissenschaft verschrieben hat, schlagen die Wogen regelmäßig hoch, wenn es um das Thema Homöopathie geht. |

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