Gesundheitspolitik

Bis zu 8 SMC-B-Karten pro Apotheke

BAK prüft Gematik-Beschluss

ks/eda | Vor-Ort-Apotheken, die zum Beispiel auch Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, können für ihre jeweiligen Organisationseinheiten jeweils eine eigene Telematik-ID erhalten. Das haben die Gematik-Gesellschafter beschlossen. Die Bundesapothekerkammer reagierte mit Befremden.

Um als Apotheke innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) identifiziert und adressiert werden zu können, benötigt man eine Identifikationsnummer. Diese sogenannten Telematik-IDs sind auf den jeweiligen SMC-B-Karten hinterlegt. Von den Apothekerkammern wurde bisher jedoch nur meist eine SMC-B-Karte und damit eine Telematik-ID pro Betriebserlaubnis ausgegeben. Für Apotheken mit unterschiedlichen Organisationseinheiten wie Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel kann das problematisch sein. Etwa weil in diesen Betrieben ankommende Verordnungen in verschiedenen E-Mail-Postfächern landen.

Mit nur einer SMC-B-Karte halten manche Apothekeninhaber eine Differenzierung für nicht mehr möglich. Tatsächlich sieht das Sozialgesetzbuch V (§ 313 Abs. 1 Satz 2 SGB V) die Möglichkeit der Adressierung organisatorischer Einheiten von Leistungserbringern auch ausdrücklich vor.

Bei den Apothekerkammern hält man jedoch wenig von mehreren Institutionenkarten. So erklärte Klaus Laskowski, Justiziar und stellvertretender Geschäftsführer der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), schon Anfang Oktober gegenüber der DAZ, dass er keine ausreichende Rechtsgrund­lage dafür sehe, dass für Teileinheiten der Apotheke (beispielsweise einen Versand-Shop) eigenständige SMC-B-Karten ausgegeben werden können. Im Bereich der BLAK seien in einigen wenigen Fällen zweite SMC-B-Karten ausgegeben worden – und zwar dann, wenn manche Apotheken aufgrund räumlicher Begebenheiten auf eine zweite TI-Ausstattung angewiesen sind, z. B. bei ausgelagerten Lagerräumen im Rahmen der Krankenhausversorgung, und dies technisch nicht anders zu lösen war. Zudem wies Laskowski auf die Zweitkarte als Back-up-Lösung hin, um beim Ausfall einer SMC-B-Karte unmittelbar reagieren zu können.

Die Standard-Apotheke gibt es nicht mehr

Unter anderem der Kölner Apothekeninhaber Erik Tenberken fand eine solche Haltung inakzeptabel. Der Bedarf mehrerer SMC-B-Karten ergebe sich daraus, dass Apotheken sich zunehmend differenzierten, um den Menschen Mehrwerte zu bieten. „Es existiert nicht die Standard-Apotheke, die sich die ABDA wünscht“, betonte Tenberken im Gespräch mit der DAZ.

Kammern sollen bis spätestens 1. Januar bereit sein

Doch mittlerweile haben die Gematik-Gesellschafter beschlossen, dass Vor-Ort-Apotheken Karten mit unterschiedlicher Kennung beantragen können. Die Kosten für die zusätzlichen SMC-B-Karten müssten die Apotheken selbst tragen. Wie die Gematik vergangenen Donnerstag mitteilte, sind die Landesapothekerkammern für die Prüfung der Schlüssigkeit der Angaben zuständig. Sie müssten das Herausgabeverfahren der weiteren SMC-B-Karten für Apotheken bis spätestens 1. Januar 2022 etablieren. Florian Hartge, Chief Production Officer der Gematik, erläuterte: „Diese Karten einer Vor-Ort-Apotheke für ihre verschiedenen Organisationseinheiten, also ihre möglichen verschiedenen Services, können nun jeweils eine eigene Telematik-ID bekommen. Auf Wunsch sind bis zu acht unterschiedliche Telematik-IDs möglich.“ Der Vorteil sei, dass damit die verschiedenen Organisationseinheiten einer Vor-Ort-Apotheke im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur – dem „TI-Adressbuch“ – durch andere Akteure des Gesundheitswesens jeweils separat adressiert werden können. Und Hartge spricht auch aus, was einige Apotheken fürchten: „Der Versandhandel einer Vor-Ort-Apotheke wird dann unter dem Namen des Webshops eingetragen und gefunden werden können, nicht unter dem – gegebenenfalls ganz anderslautenden – Namen der Filiale.“ Nutz­nießer sind also auch Versandapotheken, die mit unterschiedlichen Domains unterwegs sind.

Foto: AZ/Alex Schelbert

BAK-Präsident Thomas Benkert

BAK-Präsident: „Wir werden das prüfen“

Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), zeigte sich über das Vorgehen der Gematik irritiert: Die Bundesapothekerkammer habe die Pressemitteilung der Gematik „mit Befremden“ zur Kenntnis genommen. „Unserer Ansicht nach darf eine Apotheke nur dann mehr als eine SMC-B-Karte besitzen, wenn es räumlich getrennte Organisa­tionseinheiten gibt, etwa bei krankenhausbeliefernden Apotheken, oder aber als Ersatzkarte.“ Die Gematik habe die Ausgabe mehrerer SMC-B-Karten für eine Apotheke im Vorfeld nicht mit den Apothekerkammern abgestimmt. Benkert: „Das ist nicht nur der Sache abträglich, sondern widerspricht möglicherweise dem Kammerrecht. Wir werden das prüfen.“ |

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