Wirtschaft

Geldstrafe für Teva und Cephalon

ks | Den Pharmafirmen Teva und Cephalon ist eine „Pay-for-Delay-Vereinbarung“ auf die Füße gefallen: Knapp zehn Jahre nachdem die EU-Kommission ein Kartellverfahren gegen sie eingeleitet hat, sollen sie 60,5 Mio. Euro Strafe zahlen. Konkret soll Cephalon den damaligen Konkurrenten Teva mit Barzahlungen und vorteilhaften Nebenabsprachen davon abgebracht haben, 2005 ein günstiges Modafinil-Generikum anzubieten. Ein anfänglicher Streit um Nebenpatente des gegen Narkolepsie eingesetzten Mittels endete in einem Vergleich. So habe Cephalon bis 2011 Konkurrenz ausgeschaltet – im selben Jahr wurde Cephalon dann eine Tochtergesellschaft von Teva. Von der Strafe entfallen 30,5 Mio. Euro auf Cephalon und 30 Mio. Euro auf Teva.

Es handelt sich um die vierte Entscheidung der Kommission dieser Art. Früher, so erklärt EU-Wett­bewerbskommissarin Margrethe Vestager in einer Mitteilung, ging es um Verzögerungen durch ein­fache Barzahlungen. Im vorliegenden Fall sei der Mechanismus viel ausgefeilter gewesen, weil er auch ein Paket scheinbar üblicher Handelsgeschäfte umfasste. „Unsere Entscheidung gibt also ein klares Signal, dass die Form der Zahlung keine Rolle spielt“, so Vestager. |

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