Gesundheitspolitik

Honorargutachten: Diener versteht ABDA

BERLIN (ks) | Die ABDA schweigt weiterhin zum BMWi-Honorar­gutachten. Ihr früherer Geschäftsführer Frank Diener findet das nachvollziehbar.

Das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Honorargutachten irritiert seit vergangenem Jahr Apotheker wie Politiker. Die ABDA hat sich hierzu bis heute nicht inhaltlich geäußert und hofft, dass es wieder in der Versenkung verschwindet. Auch die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover hält sich bislang bedeckt. Nun hat allerdings ihr Generalbevollmächtigter Dr. Frank Diener für den Gesundheitsdienst „Observer Gesundheit“ einen Beitrag verfasst. Der Volkswirtschaftler und frühere ABDA-Geschäftsführer nimmt darin Bezug auf einen zuvor erschienenen Artikel von Dr. Robert Paquet. Dieser sei „ausgesprochen liebevoll“ mit dem Gutachten umgegangen und habe „Sympathie für die Methodik, Denke und Ergebnisse“ der Gutachter offenbart – dadurch sah sich Diener zu einer „ökonomischen Replik“ provoziert.

Da ist zunächst die nachträgliche Erweiterung des Gutachtenauftrages um die Rolle des Versandhandels. Offenbar, so Diener, sei dem BMWi bewusst geworden, dass sich die zentrale Botschaft des Gutachtens nicht schlüssig vermarkten lasse. Nämlich die, dass die Apothekenvergütung um weit mehr als eine Milliarde Euro zu hoch und gleichzeitig ein Drittel der Apotheken existenziell gefährdet sei. Der Schwenk über den Versand habe nun eine „frohe Botschaft“ überbringen können: Der Versandhandel könne „gottlob“ die ohnehin verschwindenden Apotheken kompensieren.

Weiterhin kritisiert Diener „gravierende Mängel der Datenbasis“. So seien etwa die herangezogenen Destatis-Daten aus verschiedenen Gründen problematisch, z. B. weil hier keine Apothekenbetriebe, sondern Apothekenverbünde betrachtet würden. Überdies würden kalkulatorische Kosten nur unzulänglich berücksichtigt, der Unternehmerlohn zu niedrig angesetzt und die Rx-Packungszahlen zu niedrig ermittelt. Nicht zuletzt beklagt Diener einen „inadäquaten methodischen Ansatz“. Sein Fazit: „Im Ergebnis entsteht ein Gutachten, zu dem man mit sehr guten Gründen die Auffassung vertreten kann, dass es zwar wohl fast eine halbe Million Euro gekostet hat, aber dennoch nicht der Rede wert sei. Das macht die Position der ABDA zu dem Gutachten sehr wohl nachvollziehbar.“ |

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