Gesundheitspolitik

Antikorruptionsgesetz steckt fest

Gesundheitspolitiker warten auf Rechtspolitiker

BERLIN (hfd/ks) | Der Entwurf für das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen hängt derzeit im parlamentarischen Verfahren fest. In der öffentlichen Anhörung im vergangenen Dezember äußerten Experten Kritik, insbesondere, weil der Verweis auf das Standesrecht zu unbestimmt sei. Nun scheinen die Koalitionspartner uneins über das weitere Vorgehen zu sein.

„Ich kann Ihnen bestätigen, dass es im März nicht mehr verabschiedet wird“, sagt ein Mitarbeiter aus dem Büro des CDU-Rechtspolitikers Jan-Marco Luczak. Ursprünglich gab es diesen Plan nämlich für das erste Quartal. Die nächste Sitzungswoche, in der das Gesetz im Rechtsausschuss des Bundes­tages verhandelt werden könnte, ist nun Mitte April. Anschließend muss es in zweiter Anhörung im Bundestag debattiert und verabschiedet werden. SPD-Parlamentarier fürchten, dass es sich noch bis zur Sommerpause hinziehen könne – ansonsten würde es vielleicht sogar ganz verschleppt. So hält Edgar Franke (SPD), Vorsitzender des Bundestags-Gesundheitsausschusses, eine zeitnahe Verabschiedung weiter für dringend nötig. Er findet den Entwurf in seiner aktuellen Fassung für insgesamt in Ordnung. Die Kritik an den Verweisen auf das Standesrecht hält er für vorgeschoben und einen Versuch, das Gesetz zu verzögern. |

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