Foto: DAZ/Sket

BtM-Recht versus Rahmenvertrag

Mengenkürzung erschwert die Versorgung

DAP | Eine Betäubungsmittel­verordnung unterliegt den gesetz­lichen Vorgaben des Betäubungsmittelrechts. Dennoch scheint der zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und Apotheken geschlossene Rahmenvertrag der Versorgung mit einer ärztlich bestimmten Menge an Betäubungs­mitteln (BtM) entgegenzustehen.

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