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Gesundheitspolitik
Kassenabschlag 2010: Es bleibt spannend
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte am 5. Mai entschieden, dass die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen den Schiedsspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Demnach gilt der Ende letzten Jahres gefällte Schiedsspruch, der einen Kassenrabatt von 1,75 Euro vorsieht. Einige Krankenkassen haben jedoch gegenüber Rechenzentren mittlerweile die Auffassung vertreten, diese Entscheidung gelte nur für das Jahr 2009. Eine unmittelbare Rechtswirkung oder Gültigkeit auf die Abrechnungen des Jahres 2010 könne daraus nicht abgeleitet werden. Demnach sei für das Jahr 2010 wieder der frühere Abschlag von 2,30 Euro anzuwenden, heißt es beispielsweise in einem Schreiben einer AOK an die Rechenzentren. Dies sei auch die Rechtsauffassung des GKV-Spitzenverbandes.
Dennoch: Die Krankenkassen haben die April-Rechnungen des NARZ/AVN beglichen und dabei den neuen Abschlag von 1,75 Euro akzeptiert (siehe DAZ 23/2010, S. 22). Als Hintergrund für die Zahlungsbereitschaft der Kassen gilt auch deren Sorge, dass der gesamte Kassenrabatt bei einem Zahlungsverzug verwirkt sein könnte, denn der ist von der pünktlichen Zahlung abhängig. Erfahrungen anderer Apothekenrechenzentren liegen noch nicht vor, weil die übrigen Rechenzentren den neuen Abschlag erst für die Mai-Rechnungen angewendet haben. Die vollständigen Zahlungen dieser Rechnungen werden erst in der zweiten Junihälfte fällig. Dann wird sich zeigen, ob es Kassen gibt, die weiterhin auf einem Abschlag von 2,30 Euro beharren.
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